Ruderordnung



Haus- und Ruderordnung


A Ruderordnung

1. Grundsätzliches zum Ruderbetrieb

1.1. Die Ruderordnung stützt sich auf die Satzung und ist für alle Clubmitglieder und Gäste verbindlich. Sie ist besonders unter Sicherheitsaspekten unbedingt einzuhalten.
1.2. Die Bootshalle und die Bootsablage dienen ausschließlich der Lagerung von Booten und Zubehör. Sie sind weder Spielplatz noch Aufenthaltsort. Für Ordnung und Sauberkeit hat jedes Mitglied zu sorgen. Die Verantwortung für Boote, Bootshalle und Bootsständer liegt beim Sport- und dem Bootswart.
1.3. Die Nutzung der Rennboote wird durch Aushang bekannt gemacht. Die Verantwortung für die Einteilung der Rennboote liegt beim Sportwart.
1.4. Das Clubgelände dient ausschließlich dem Ruder- und Freizeitsport.
1.5. Die einheitliche Ruderkleidung des RCE besteht aus den Farben blau und gelb. Sie kann beim Vorstand gekauft werden. Bei Wettkämpfen ist das gelbe Club-T-Shirt zu tragen.

2. Ausbildung

2.1. Jedes Mitglied hat Anspruch auf eine rudersportliche Ausbildung durch die vom RCE gestellten Übungsleiter oder dafür geeignete Mitglieder.
2.2. Eine Bootsbenutzung ohne Ausbildung ist nicht gestattet.

3. Boote

3.1. Die Nutzung der Boote bestimmen der Sport- und der Wanderruderwart.
3.2. Gigs stehen allen Mitgliedern je nach Ruderfertigkeit zur Verfügung.
3.3. Rennboote sind ausschließlich für das Training und die Wettkämpfe bestimmt.
3.4. Das Training von Kindern und Jugendlichen auf der Kiesgrube ist nur mit Motorbootbegleitung gestattet.

4. Skulls, Riemen und Zubehör

4.1. Sämtliche Boote dürfen nur mit den zugeordneten Skulls, Riemen und Zubehör gefahren werden. Ergänzung und Entnahme aus anderen Booten ist grundsätzlich nicht gestattet.
4.2. Veränderungen, Riggern und Trimmen sind nur in Abstimmung mit den Übungsleitern erlaubt.

5. Reinigung und Lagerung der Boote

5.1. Nach jeder Fahrt sind die Boote und das Zubehör zu reinigen. Dollenbügel sind zu schließen.
5.2. Von Regatten oder Wanderfahrten zurückkommende Boote sind umgehend zu reinigen und wieder fahrbereit zu machen.

6. Beginn und Ende einer Fahrt

6.1. Vor jeder Fahrt hat der Steuer- oder Obmann im Fahrtenbuch die Namen der Mannschaft, Abfahrtzeit und das voraussichtliche Ziel einzutragen, damit in Notfällen oder bei Überfälligkeit Suche und Hilfeleistung möglich sind. Der Obmann ist zu unterstreichen.
6.2. Nach der Rückkehr sind Ankunftszeit und zurückgelegte Kilometer im Fahrtenbuch einzutragen.
6.3. Fahrten in der Dunkelheit sind nicht gestattet.

7. Wanderfahrten und Tagestouren

7.1. Wanderfahrten und Tagestouren sind vor Beginn im Fahrtenbuch unter Bemerkungen als Tages- oder Wanderfahrt zu kennzeichnen.
7.2. Bei unerwarteter Verzögerung der Rückkehr ist der Vorstand zu verständigen.

8. Kommando an Bord

8.1. Das Kommando an Bord liegt beim Steuer- bzw. Obmann.

9. Rudern während der Wintersaison

9.1. Rudern im Winter ist nur gestattet, solange die Gewässer eisfrei sind.
9.2. Während der kalten Jahreszeit ist grundsätzlich in Ufernähe zu rudern.
9.3. Die Benutzung von Renn-Einern ohne Motorboot-Bekleidung ist verboten.

10. Verhalten bei Kentern oder Vollschlagen

Der/die Ruderer sollten immer am Boot bleiben. Das Boot hat noch genügend Auftrieb, um die Besatzung über Wasser zu halten.

11. Schäden an Booten und Zubehör

11.1. Schäden an Booten und Zubehör sind im Fahrtenbuch unter "Bemerkungen" einzutragen.
11.2. Jeder Ruderer sollte sich bemühen, in Abstimmung mit dem Bootswart für die Reparatur zu sorgen.
11.3. Bei größeren Schäden muss das Boot gesperrt werden.
11.4. Für leichtfertige, mutwillige oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden hat die Besatzung aufzukommen.

12. Rauchen

Im Bootshaus, auf dem Bootssteg und in den Booten darf nicht geraucht werden.

13. Vorfahrtsregeln

13.1. Segelboote und Surfer haben Vorfahrt. Ihre Fahrtrichtung darf nur in sicherem Abstand (heckwärts) gekreuzt werden.
13.2. Bei entgegenkommenden oder in gleicher Fahrtrichtung fahrenden Segelbooten und Surfern passiert das Ruderboot immer an deren Leeseite (Windschatten).
13.3. Ruderboote untereinander richten sich auf begrenztem Raum nach den allgemeinen Verkehrsvorschriften (rechts fahren, links überholen). Boote mit Steuermann machen steuermannlosen Booten Platz.
13.4. Fahrlässige oder mutwillige Gefährdung durch andere Fahrzeuge ist dem Vorstand mit Zeitpunkt, Kennzeichen und Zeugen schriftlich mitzuteilen. Unmittelbare Auseinandersetzungen mit anderen Gewässerbenutzern sind zu unterlassen.
13.5. Für Fahrten auf Binnenschifffahrtsstraßen gilt deren Ordnung bzw. andere Regeln. Diese sind vor Fahrtantritt zu erkunden.

14. Verhalten auf der Fahrt

14.1. Benehmen und Verhalten der Ruderer müssen von Fairness und Anstand getragen sein und dürfen dem Ansehen des RCE nicht schaden.
14.2. Bei Unglücksfällen oder wenn jemand in Not gerät, ist Hilfe zu leisten, soweit dies die eigene Sicherheit zulässt. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.

15. Landen und Aussteigen unterwegs

15.1. Anlandungen sollen möglichst nur an geeigneten Stellen erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass nicht Unterwasserhindernisse die Bootswand beschädigen. Die Boote sind so zu sichern, dass diese nach dem Verlassen keinen Schaden nehmen können.
15.2. Rennboote dürfen unterwegs nur in Notfällen und mit größter Sorgfalt anlanden.

16. Verhalten bei Sturm

Bei Sturmwarnung ist das Ausfahren in jedem Fall verboten und der See so schnell wie möglich zu verlassen.

B Haus- und Geländeordnung

1. Gesellschaftsräume

1.1. Der Saal steht allen Mitgliedern im Rahmen des normalen Clubbetriebes zur Verfügung.
1.2. Private Feste müssen mit dem entsprechenden Formular angemeldet und vom Vorstand genehmigt werden. Die Nutzung ist kostenpflichtig. Die gastronomische Versorgung erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit der Clubgaststätte.
1.3. Der Aufenthalt in Ruderkleidung ist nicht gestattet.

2. Umkleide- und Sanitärräume

2.1. Jedes Mitglied ist zur äußersten Ordnung und Sauberkeit, sowie zur Nutzung der Umkleideräume verpflichtet.
2.2. In der Wasch-, Dusch- und Toilettenräumen sollte absolute Sauberkeit oberstes Gebot sein. Jedes Mitglied hat selbst darauf zu achten, dass die Abflüsse nicht mit Abfall und anderen Dingen verstopft werden.

3. Kraftraum und Tischtennisraum

3.1. Das Betreten des Kraft-, sowie des Tischtennisraumes ist nur in Sportschuhen gestattet, die nicht im Freien getragen werden.
3.2. Die Mitnahme von Getränken in den Kraftraum ist nicht gestattet.
3.3. Das Training im Kraftraum ist erst ab zwei Personen erlaubt (kein Einzeltraining).

4. Übernachtungen

4.1. Übernachtungsmöglichkeiten befinden sich nicht im Bootshaus.
4.2. Für provisorische Übernachtungen können in Ausnahmefällen der Kraft- bzw. Tischtennisraum genutzt werden. Dafür ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Die Übernachtung ist kostenpflichtig.
4.3. Mitglieder von Trainingsmannschaften können nach Abstimmung mit dem Vorstand kostenlos übernachten.
4.4. Auf dem Außengelände des Bootshauses und des Bungalows an der Kiesgrube kann gezeltet werden. Das Zelten ist kostenpflichtig und bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Ausnahmen gemäß 3.3..

5. Bewirtschaftung

5.1. Die Clubgaststätte ist an einen Betreiber verpachtet. Die Nutzung der Wirtschaftsräume ist nur ihm gestattet.
5.2. Veranstaltungen des RCE sind durch den Betreiber abzusichern.

6. Gelände

6.1. Das Gelände am Bootshaus und am Bungalow Kiesgrube steht ausschließlich RCE -Mitgliedern, zu Besuch weilenden Mitglieder anderer Rudervereine und im Einzelfall auch Gästen von anwesenden Mitgliedern zur Verfügung.
6.2. Bootshallenvorplatz und Bootsstege dienen ausschließlich dem Ruderbetrieb.
6.3. Für Ball- und andere Spiele steht der eingezäunte Sportplatz zur Verfügung. Jeder Nutzer ist verpflichtet, im Anschluss sofort die genutzte Sportfläche mit dem Pflegebesen zu glätten.
6.4. Am Bootshaus und am Bungalow Kiesgrube stehen Fahrradständer zur Verfügung. Diese sind zu benutzen und nicht anderweitig die Fahrräder abzustellen. Für die Sicherheit ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.

7. Gäste

7.1. Gäste von RCE - Mitgliedern sind jederzeit willkommen. Die Gastgeber haben darauf zu achten, dass die Nutzungsregelungen des RCE auch von den Gästen beachtet werden.
7.2. Wenn Gäste Einrichtungen des RCE mehrmals in Anspruch nehmen wollen, wird ein Antrag auf Mitgliedschaft erwartet.
7.3. Für Mitglieder anderer Rudervereine gelten gesonderte Vereinbarungen, insbesondere für die Überlassung und Unterbringung von Ruderbooten, für Übernachtungen und Bewirtungen.


RC Eilenburg e.V. Eilenburg, November 2008
Der Vorstand